Was kostet die Brillenversicherung und was bringt sie?
Entscheidend ist der Beginnmonat. Das erste Versicherungsjahr endet schon am 31.12. des Beginnjahres, die Mindestlaufzeit von zwei Versicherungsjahren ist deshalb meist kürzer als 24 Monate. Beim derzeit frühestmöglichen Beginn am 01.11.2026 zahlen Sie als Brillenträger bis zum frühesten Vertragsende am 31.12.2027 14 Beiträge, also 244,30 €, und können einmal bis 400 € für eine Brille bekommen. Nur bei Beginn im Januar oder Februar reicht die Brillenerstattung allein nicht ganz.
Die Beiträge im Tarif: 13,45 € im Monat für Erwachsene ab 20, 8,80 € für Kinder und Jugendliche. Wer bei Antragstellung schon eine Brille oder Kontaktlinsen trägt oder eine Sehhilfe benötigt, zahlt 4,00 € Risikozuschlag, als Erwachsener also 17,45 €. Der Kinderbeitrag gilt bis zum Ende des Kalenderjahres vor dem 20. Geburtstag.
Erstattet werden 80 Prozent der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Reparaturen, bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €. Das ergibt höchstens 400 € in zwei Kalenderjahren. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, eine Wartezeit gibt es nicht.
| Beginn | Beiträge | Beitrag | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Januar | 24 | 418,80 € | −18,80 € |
| Februar | 23 | 401,35 € | −1,35 € |
| März | 22 | 383,90 € | +16,10 € |
| April | 21 | 366,45 € | +33,55 € |
| Mai | 20 | 349,00 € | +51,00 € |
| Juni | 19 | 331,55 € | +68,45 € |
| Juli | 18 | 314,10 € | +85,90 € |
| August | 17 | 296,65 € | +103,35 € |
| September | 16 | 279,20 € | +120,80 € |
| Oktober | 15 | 261,75 € | +138,25 € |
| November (jetzt) | 14 | 244,30 € | +155,70 € |
| Dezember | 13 | 226,85 € | +173,15 € |
Beiträge bis zum frühesten Vertragsende am 31.12. des Folgejahres, gerechnet mit 17,45 € im Monat für Brillenträger. Das Ergebnis setzt eine Erstattung von 400 € voraus, also eine Brille ab 500 € Rechnungsbetrag innerhalb der Mindestlaufzeit. Ohne Sehhilfe bei Antrag sind es 13,45 € im Monat, beim derzeit frühestmöglichen Beginn also 188,30 €. Die Faustregel: Beiträge bis zum frühesten Ende = 25 minus Beginnmonat. Bei Beginn im Januar ist die Brille allein ein Nullsummenspiel, bei Beginn ab März liegt man mit einer Brille ab 500 € vorn. Wie der Beginn wirkt und was danach kommt, rechnen wir im nächsten Abschnitt durch.
Warum der Versicherungsbeginn die Rechnung verändert
Der Tarif rechnet in Kalenderjahren, und das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Wer im Herbst beginnt, zahlt bis zum Ende der Mindestlaufzeit nur 15 statt 24 Beiträge und kann trotzdem einmal die vollen 400 € bekommen.
Die Regel im Tarif lautet: Bei jeder Erstattung werden die Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet. Der Vertrag läuft mindestens zwei Versicherungsjahre, danach verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Gekündigt wird mit drei Monaten Frist zum Jahresende.
Beispiel: derzeit frühestmöglicher Beginn am 01.11.2026
- November 2026: Sie kaufen eine Brille für 500 € und erhalten 400 €. Angerechnet wird nichts, weil es noch keine Erstattung gab.
- Im Jahr 2027: Angerechnet werden 2027 und 2026. Die 400 € aus 2026 sind schon verbraucht, für Sehhilfen gibt es 2027 nichts mehr.
- Ab 01.01.2028: Angerechnet werden nur noch 2028 und 2027. In beiden Jahren gab es keine Erstattung, also stehen wieder volle 400 € bereit.
- Mindestlaufzeit: erstes Versicherungsjahr November bis Dezember 2026, zweites Versicherungsjahr 2027. Frühestes Vertragsende ist der 31.12.2027, die Kündigung muss dafür bis 30.09.2027 beim Versicherer sein.
Die zweite volle Erstattung im Januar 2028 hat einen Haken: Wer bis 2028 bleibt, ist für das ganze Versicherungsjahr 2028 gebunden. Die Tabelle zeigt beide Wege für einen Brillenträger (17,45 €), der jedes Mal eine Brille ab 500 € kauft, im Vergleich zum Beginn am 01.01.2027.
| Beginn und Ende | Beiträge | Erstattung höchstens | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 01.11.2026 bis 31.12.2027 | 14 × 17,45 € = 244,30 € | 400 € (November 2026) | +155,70 € |
| 01.11.2026 bis 31.12.2028 | 26 × 17,45 € = 453,70 € | 800 € (November 2026, Januar 2028) | +346,30 € |
| 01.01.2027 bis 31.12.2028 | 24 × 17,45 € = 418,80 € | 400 € (2027) | −18,80 € |
| 01.01.2027 bis 31.12.2029 | 36 × 17,45 € = 628,20 € | 800 € (2027, 2029) | +171,80 € |
Daraus folgt eine einfache Regel: Lohnend wird es, wenn die Brille gleich am Anfang gekauft wird und der Vertrag in einem Jahr endet, in dem Sie gerade erstattet bekommen haben. Ein Jahr ohne mögliche Erstattung kostet 12 Beiträge ohne Gegenwert für die Brille. Rechnungen aus der Zeit vor dem Versicherungsbeginn zahlt der Tarif nicht (§ 2 Abs. 1 AVB/VT). Bei Antrag bis zum 14. eines Monats beginnt der Schutz rückwirkend zum 1. dieses Monats. Brillenrechnungen ab diesem Tag sind erstattungsfähig, ohne Wartezeit.
Wann sich die Brillenversicherung trotz Zuschlag rechnet
Drei Dinge verschieben die Rechnung zu Ihren Gunsten: eine teure Brille wie eine Gleitsichtbrille, mehrere Rechnungen wie Kontaktlinsen oder Reparaturen, und die übrigen Leistungen des Tarifs, die mit der Brille nichts zu tun haben.
Teure Brillen, etwa Gleitsicht
Die 80 Prozent gelten bis 500 € Rechnungsbetrag. Bei einer Gleitsichtbrille für 800 € wären 80 Prozent 640 €, erstattet werden 400 €. Das ist trotzdem der Fall, in dem die Höchstleistung sicher ausgeschöpft wird. Bei einer Brille für 300 € gibt es dagegen nur 240 €. Die Schwelle beim derzeit frühestmöglichen Beginn am 01.11.2026: 244,30 € Beitrag geteilt durch 0,8 ergibt 305,38 €. Ab etwa 310 € Brillenpreis liegt man dort vorn.
Reparaturen, Ersatz und Kontaktlinsen
Der Tarif erstattet ausdrücklich unabhängig von einer Änderung der Fehlsichtigkeit und schließt Reparaturen ein. Die Bedingungen knüpfen die Erstattung nicht an einen Anlass: Auch eine Ersatzbrille nach Bruch oder Verlust, eine zweite Brille oder Kontaktlinsen zählen, solange der Rahmen von 400 € in zwei Kalenderjahren nicht verbraucht ist. Pflege- und Reinigungsmittel sind nicht erstattungsfähig. Was im Schadensfall zu tun ist, steht im Ratgeber Brille kaputt oder verloren.
Leistungen außerhalb der Brille
- Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt: 100 Prozent bis 500 € je Kalenderjahr, im ersten Kalenderjahr bis 200 €, in den ersten beiden zusammen bis 500 €.
- Schutzimpfungen einschließlich Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe: 100 Prozent bis 300 € in zwei Kalenderjahren.
- Refraktive Chirurgie wie LASIK: 100 Prozent bis 1.500 € in der Vertragslaufzeit, im ersten Kalenderjahr bis 200 €, in den ersten beiden zusammen bis 500 €.
- Hörhilfen mit ärztlicher Verordnung: 80 Prozent des nach der Kassenleistung verbleibenden Betrags, bis 800 € in fünf Kalenderjahren. Wer bei Antrag eine Schwerhörigkeit angibt, hat für Hörhilfen keinen Schutz.
Diese Leistungen bringen nur dann Geld, wenn Sie solche Kosten tatsächlich selbst tragen. Was die Krankenkasse bereits zahlt, wird nicht doppelt erstattet: Alle Leistungen zusammen dürfen die Kosten nicht übersteigen (Tarif Ziff. II.2).
Vier Fälle, durchgerechnet über die Mindestlaufzeit
Gerechnet mit dem derzeit frühestmöglichen Beginn am 01.11.2026 und Ende am 31.12.2027, also 14 Beiträgen. Die Brillenpreise sind Beispiele, keine Durchschnittswerte. Nur Sehhilfen, ohne die übrigen Leistungen.
| Fall (Beispielannahme) | Beitrag 14 Monate | Erstattung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Einstärkenbrille für 150 €, einmal | 14 × 17,45 € = 244,30 € | 80 % von 150 € = 120,00 € | −124,30 € |
| Gleitsichtbrille für 800 €, einmal | 244,30 € | 400,00 € (80 % wären 640 €) | +155,70 € |
| Kontaktlinsen für 300 € je Jahr | 244,30 € | 240 € (2026) + 160 € (2027) = 400,00 € | +155,70 € |
| Kind mit Brille, neue Brille für 250 € je Jahr | 14 × 12,80 € = 179,20 € | 200 € (2026) + 200 € (2027) = 400,00 € | +220,80 € |
Zu den Kontaktlinsen: 2026 gibt es 80 Prozent von 300 €, also 240 €. 2027 werden diese 240 € angerechnet, es bleiben 160 €. Zum Kind: Der Kinderbeitrag von 8,80 € plus 4,00 € Zuschlag ergibt 12,80 €. 2026 werden 200 € erstattet, 2027 bleiben nach Anrechnung genau die 200 €, die 80 Prozent von 250 € ausmachen. Zahlt die Krankenkasse für die Gläser des Kindes etwas, darf die Summe beider Leistungen den Rechnungsbetrag nicht übersteigen.
Mit Beginn im Januar sehen die Fälle anders aus. Bei Beginn am 01.01.2027 und Vertragsende 31.12.2028 sind es 24 Beiträge, die Gleitsichtbrille ergibt dann 400 € gegen 418,80 € Beitrag, also −18,80 €. Ihren persönlichen Beitrag zeigt der Beitragsrechner auf der Startseite. Die Rechnungen gehen von den heutigen Beiträgen aus; Beitragsanpassungen sind nach § 8b AVB/VT möglich.
Für wen sich eine Brillenversicherung nicht lohnt
Nicht lohnend ist sie für Privatversicherte, die den Tarif gar nicht abschließen können, für Käufer günstiger Brillen und für alle, die nur alle vier Jahre oder seltener eine neue Brille brauchen und die übrigen Leistungen nicht nutzen.
- Brillen unter etwa 150 €: 80 Prozent von 150 € sind 120 €. Schon die kürzeste denkbare Mindestlaufzeit mit Beginn im Dezember kostet 13 × 17,45 € = 226,85 €, also 106,85 € mehr als die Erstattung. Mit 24 Beiträgen sind es 298,80 €. Hier ist es günstiger, die Brille selbst zu bezahlen.
- Neue Brille nur alle vier Jahre: 48 × 17,45 € = 837,60 € Beitrag gegen höchstens 400 €. Selbst alle drei Jahre sind es 36 × 17,45 € = 628,20 € gegen 400 €, wenn der Vertrag die ganze Zeit läuft.
- Privat Krankenversicherte: Versicherungsfähig sind nur Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Tarif Ziff. IV.1). Endet die gesetzliche Versicherung, endet auch dieser Tarif.
- Eine schon gekaufte Brille: Für Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn wird nicht geleistet. Was es mit der Rückwirkung auf sich hat, erklärt der Ratgeber Brille schon gekauft: Gibt es noch Geld?
Die Grenze lässt sich allgemein ausrechnen: Die Erstattung ist 0,8 × Brillenpreis, höchstens 400 €. Liegt dieser Wert unter der Summe Ihrer Beiträge bis zum frühesten Vertragsende, lohnt sich der Vertrag für die Brille nicht.
Worauf Sie bei jeder Brillenversicherung achten sollten
Entscheidend sind fünf Punkte in den Bedingungen: Wartezeit oder Summenstaffel, Kalender- oder Versicherungsjahr, eine Dioptrien-Bedingung, Laufzeit und Kündigung sowie ein Zuschlag für Brillenträger. Sie stehen im Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs.
- Wartezeit und Staffel: Gibt es eine Wartezeit, bevor überhaupt gezahlt wird, oder eine Summenstaffel, die im ersten Jahr nur einen Teil des Höchstbetrags freigibt? Beides verschiebt den Zeitpunkt, ab dem sich eine teure Brille lohnt.
- Kalender- oder Versicherungsjahr: Wird der Zeitraum für den Höchstbetrag in Kalenderjahren oder ab Vertragsbeginn gezählt? Davon hängt ab, wann der nächste volle Anspruch entsteht.
- Dioptrien-Bedingung: Wird nur gezahlt, wenn sich die Sehstärke um einen Mindestwert geändert hat, oder auch bei Ersatz, Reparatur und Zweitbrille?
- Laufzeit und Kündigung: Wie lang ist die Mindestlaufzeit, zu welchem Termin und mit welcher Frist kann gekündigt werden?
- Zuschlag oder Gesundheitsfragen: Kostet der Tarif mehr, wenn Sie schon eine Brille tragen? Gibt es Fragen, die Leistungen ausschließen?
Für den Tarif UKV VorsorgePRIVAT lauten die Antworten: keine Wartezeit und keine Staffel bei Sehhilfen, Kalenderjahre, keine Dioptrien-Bedingung, zwei Versicherungsjahre Mindestlaufzeit mit drei Monaten Frist zum Jahresende, 4,00 € Zuschlag für Brillenträger. Wie die Kündigung im Einzelnen abläuft, steht im Ratgeber Brillenversicherung kündigen.
Zahlt nicht ohnehin die Krankenkasse?
Erwachsene bekommen von der gesetzlichen Krankenkasse für eine Brille meist nichts. Gläser zahlt sie ab 18 nur bei starker Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien oder schwerer Sehbeeinträchtigung. Das Gestell zahlt sie nie.
Kinder und Jugendliche unter 18 haben nach § 33 Abs. 2 SGB V Anspruch auf die notwendigen Gläser, aber nicht auf das Gestell. Die Einzelheiten, auch zu den Beträgen je Glas, stehen im Ratgeber zum Brillenzuschuss der Krankenkasse. Warum gerade Gleitsichtbrillen bei Alterssichtigkeit fast immer selbst bezahlt werden, erklärt der Ratgeber Gleitsichtbrille: Kosten und Zuschuss.