Bekommt mein Kind die Brille von der Kasse?
Ja. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Brillengläser eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse, ohne dass eine bestimmte Dioptrienzahl erreicht werden muss. Anders als bei Erwachsenen genügt der medizinische Bedarf.
Bezahlt werden die Gläser bis zum vereinbarten Vertragspreis, gestaffelt nach Stärke und Glasart. Das Brillengestell zahlt die Kasse auch bei Kindern nicht, hier tragen die Eltern die Kosten selbst.
Für Kinder bis 14 Jahre übernimmt die Kasse auf Wunsch bruchsichere Kunststoffgläser bis zur Höhe des Festbetrags, weil mineralische Gläser für Kinder ein Verletzungsrisiko bergen. Die Erstverordnung stellt eine Augenärztin oder ein Augenarzt aus.
Wie oft zahlt die Kasse eine neue Kinderbrille?
Bei Kindern unter 14 Jahren zahlt die Kasse neue Gläser, sobald sie medizinisch nötig sind, ohne feste Dioptrien-Schwelle, weil sich Kinderaugen schnell verändern. Ab dem 14. Geburtstag gilt wie bei Erwachsenen: neue Gläser nur bei einer Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Eine kaputte oder verlorene Brille begründet nicht automatisch einen neuen Anspruch, wenn sich die Werte nicht geändert haben. Hier hilft eine private Absicherung, die auch Ersatz und Reparatur abdeckt.
Was eine Kinderbrille wirklich kostet
Der Kassenzuschuss deckt nur einfache Gläser. Robuste, sportgeeignete Kinderfassungen, dünnere Gläser oder Sonderbeschichtungen kosten schnell 150 bis 300 Euro, die fast vollständig an den Eltern hängen bleiben. Gerade weil Kinder oft neue Brillen brauchen, summiert sich das.
Der Tarif VorsorgePRIVAT erstattet 80 Prozent bis 400 Euro für die komplette Sehhilfe inklusive Gestell, alle zwei Kalenderjahre. Der Kindertarif kostet 8,80 Euro im Monat. Den vollständigen Überblick zum gesetzlichen Anspruch finden Sie im Hauptratgeber.