Auf einen Blick
Was heißt Wartezeit bei einer Brillenversicherung?
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem der Versicherer noch nicht zahlt. Bei Krankenzusatzversicherungen darf die allgemeine Wartezeit höchstens drei Monate betragen. Der Tarif VorsorgePRIVAT der UKV hat keine: Brillenrechnungen ab dem Versicherungsbeginn sind erstattungsfähig.
Die Grenze steht im Gesetz: Soweit Wartezeiten vereinbart werden, dürfen sie in der Krankheitskostenversicherung als allgemeine Wartezeit drei Monate nicht überschreiten (§ 197 Abs. 1 VVG). Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs sehen diese drei Monate als Grundregel vor (AVB/VT § 3 Abs. 2). Die Tarifbedingungen VorsorgePRIVAT heben sie ausdrücklich auf: „Abweichend von § 3 AVB/VT entfallen die Wartezeiten“ (Ziff. II.4).
Wartezeit und Versicherungsbeginn sind zwei verschiedene Dinge. Der Beginn ist das Datum im Versicherungsschein. Für Versicherungsfälle davor wird nie geleistet (AVB/VT § 2 Abs. 1). Ohne Wartezeit heißt also: ab dem Beginn, nicht ab dem Tag, an dem Sie gerade eine Brille brauchen.
Ohne Wartezeit heißt nicht immer sofort volle Leistung
Manche Tarife werben mit „ohne Wartezeit“ und begrenzen trotzdem, was in den ersten Jahren gezahlt wird. Prüfen Sie deshalb sechs Punkte. Im Tarif VorsorgePRIVAT steht der volle Betrag für Brillen ab dem ersten Tag zur Verfügung.
Typische Bremsen, die nicht Wartezeit heißen, aber genauso wirken:
- Anfangsbegrenzung (Summenstaffel): Im ersten oder in den ersten beiden Jahren gibt es nur einen Teil des Höchstbetrags.
- Sehstärken-Bedingung: Eine neue Brille wird nur bezahlt, wenn sich die Sehstärke um einen Mindestwert geändert hat.
- Beginn erst nach Annahme: Der Schutz startet erst, wenn der Versicherer den Antrag angenommen hat, bei Papieranträgen also erst nach der Bearbeitung.
- Versicherungsjahr statt Kalenderjahr: Der nächste volle Anspruch kommt bei Beginn im Herbst deutlich später.
| Prüfpunkt | VorsorgePRIVAT (UKV) |
|---|---|
| Wartezeit Gibt es eine allgemeine Wartezeit? | Keine (Tarif Ziff. II.4) |
| Anfangsbegrenzung Ist die Erstattung für Brillen in den ersten Jahren gedeckelt? | Nein, für Sehhilfen gilt der volle Betrag ab Beginn (Ziff. I.3) |
| Sehstärke Muss sich die Sehstärke geändert haben? | Nein, „unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit“ (Ziff. I.3) |
| Rezept Brauche ich eine ärztliche Verordnung? | Nein (Ziff. II.3) |
| Beginn Ab wann gilt der Schutz? | Am 1. des Monats, bei Antrag bis zum 14. rückwirkend zum 1. dieses Monats |
| Zeitraum Kalenderjahr oder Versicherungsjahr? | Kalenderjahre, angerechnet wird das laufende und das vorhergehende |
Eine Anfangsbegrenzung hat VorsorgePRIVAT nur bei anderen Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen und Augenlasern sind im ersten Kalenderjahr auf 200 € und in den ersten beiden zusammen auf 500 € begrenzt (Ziff. I.1 und I.4). Für Brillen und Kontaktlinsen gilt das nicht.
80 % bis 400 € für Ihre nächste Brille
Ohne Wartezeit, ohne Rezept, bei Antrag bis zum 14. rückwirkend zum 1. des Monats.
Rechenbeispiel: Antrag im November, Brille im November
Wer den Antrag bis zum 14. stellt, ist ab dem 1. desselben Monats versichert und bekommt für eine Brille aus diesem Monat schon Geld. Bei einer Brille für 650 € sind das 400 €.
| Schritt | Datum | Was passiert |
|---|---|---|
| Antrag gestellt | 10.11.2026 | Antrag bis zum 14., also Beginn rückwirkend |
| Versicherungsbeginn | 01.11.2026 | Steht so im Versicherungsschein |
| Brille gekauft | 20.11.2026 | Rechnung 650 €, liegt nach dem Beginn |
| Erstattung | nach Einreichen | 80 % von höchstens 500 € Rechnungsbetrag = 400 € |
| Nächster voller Anspruch | 01.01.2028 | 2026 wird ab 2028 nicht mehr angerechnet |
Wer erst am 15.11.2026 oder später beantragt, ist ab dem 01.12.2026 versichert. Eine Brille vom November wäre dann nicht gedeckt. Mit dem Kauf bis zum Beginn zu warten, lohnt sich in diesem Fall.
Ob sich Ihr Kaufdatum noch ausgeht, prüfen Sie im Kaufdatum-Rechner.
Was der Tarif ohne Wartezeit kostet und wer ihn abschließen kann
Erwachsene zahlen 13,45 € im Monat. Wer schon eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, zahlt 4 € Zuschlag, also 17,45 €. Kinder zahlen 8,80 €, mit Sehhilfe 12,80 €. Abschließen können nur gesetzlich Krankenversicherte.
- Keine Ablehnung, nur zwei kurze Fragen: ob Sie eine Sehhilfe tragen (dann 4 € Zuschlag) und ob eine Schwerhörigkeit bekannt ist (dann sind Hörhilfen ausgeschlossen).
- Nur für gesetzlich Versicherte: Der Tarif ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und endet, wenn diese endet (Ziff. IV.1).
- Laufzeit: mindestens zwei Versicherungsjahre. Das erste endet am 31.12. des Beginnjahres, danach kündigen Sie mit drei Monaten Frist zum Jahresende.
- Weitere Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Augenlasern und Hörhilfen, jeweils mit eigenen Höchstbeträgen laut Tarif.
Ihren Beitrag und Ihren frühesten Beginn berechnen Sie im Beitragsrechner. Elf Tarife im Vergleich, auch solche mit Wartezeit oder Staffel, zeigt der Brillenversicherung-Vergleich 2026.