Wann der Arbeitgeber zahlen muss
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber die Kosten einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit zu tragen, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass normale Sehhilfen nicht ausreichen.
Der Ablauf: Sie nehmen die angebotene arbeitsmedizinische Vorsorge wahr. Stellt der Betriebsarzt fest, dass für die Bildschirmdistanz eine spezielle Brille nötig ist, löst das den Anspruch gegen den Arbeitgeber aus. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Untersuchung, dann die Brille.
Warum die Erstattung steuerfrei ist
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine arbeitsmedizinisch verordnete Bildschirmbrille, ist das kein Arbeitslohn, sondern Erfüllung einer Arbeitsschutzpflicht im überwiegend betrieblichen Interesse. Die Erstattung bleibt damit steuer- und sozialabgabenfrei.
Entscheidend ist die ärztliche oder betriebsärztliche Verordnung speziell für die Bildschirmarbeit. Fehlt sie, kann das Finanzamt die Erstattung als steuerpflichtigen Vorteil werten.
Was genau bezahlt wird
Bezahlt wird die für die Bildschirmarbeit notwendige Korrektur, also die Gläser für die typische Bildschirmdistanz und ein einfaches Standardgestell. Komfort-Extras, Designerfassungen oder eine Alltagsbrille darüber hinaus zahlen Sie selbst.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diese Brille übrigens nicht, weil sie zum Arbeitsschutz gehört. Was die GKV sonst zur Brille beiträgt, steht im Hauptratgeber. Steuerlich relevant ist auch die Seite Brille von der Steuer absetzen.