Bildschirmarbeitsplatzbrille: Zahlt der Arbeitgeber?

Die kurze Antwort

Wenn eine arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass eine normale Brille am Bildschirm nicht ausreicht, muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille bezahlen. Die Erstattung ist bei ärztlicher Verordnung steuer- und sozialabgabenfrei. Eine normale Alltagsbrille fällt nicht darunter.

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Wann der Arbeitgeber zahlen muss

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber die Kosten einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit zu tragen, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass normale Sehhilfen nicht ausreichen.

Der Ablauf: Sie nehmen die angebotene arbeitsmedizinische Vorsorge wahr. Stellt der Betriebsarzt fest, dass für die Bildschirmdistanz eine spezielle Brille nötig ist, löst das den Anspruch gegen den Arbeitgeber aus. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Untersuchung, dann die Brille.

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Warum die Erstattung steuerfrei ist

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine arbeitsmedizinisch verordnete Bildschirmbrille, ist das kein Arbeitslohn, sondern Erfüllung einer Arbeitsschutzpflicht im überwiegend betrieblichen Interesse. Die Erstattung bleibt damit steuer- und sozialabgabenfrei.

Entscheidend ist die ärztliche oder betriebsärztliche Verordnung speziell für die Bildschirmarbeit. Fehlt sie, kann das Finanzamt die Erstattung als steuerpflichtigen Vorteil werten.

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Was genau bezahlt wird

Bezahlt wird die für die Bildschirmarbeit notwendige Korrektur, also die Gläser für die typische Bildschirmdistanz und ein einfaches Standardgestell. Komfort-Extras, Designerfassungen oder eine Alltagsbrille darüber hinaus zahlen Sie selbst.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diese Brille übrigens nicht, weil sie zum Arbeitsschutz gehört. Was die GKV sonst zur Brille beiträgt, steht im Hauptratgeber. Steuerlich relevant ist auch die Seite Brille von der Steuer absetzen.

helpHäufige Fragen

Bildschirmbrille in Kürze

Muss mein Arbeitgeber eine Bildschirmbrille zahlen?
Ja, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV ergibt, dass eine normale Brille für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht. Dann trägt der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe.
Ist die Erstattung der Bildschirmbrille steuerfrei?
Ja. Bei arbeitsmedizinischer Verordnung gilt sie als Arbeitsschutz im betrieblichen Interesse und ist damit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Zahlt die Krankenkasse die Bildschirmbrille?
Nein. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille gehört zum Arbeitsschutz und ist Sache des Arbeitgebers, nicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Bekomme ich eine teure Gleitsichtbrille vom Arbeitgeber?
Nur die für die Bildschirmarbeit notwendige Korrektur und ein einfaches Gestell. Komfort-Extras und eine Alltagsbrille zahlen Sie selbst.
Was, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Der Anspruch ergibt sich aus der ArbMedVV. Machen Sie ihn über den Betriebsarzt und gegebenenfalls den Betriebsrat geltend, mit dem Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Ricki Males, Versicherungsmakler

Ricki Males

Versicherungsmakler

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Autor und fachliche Prüfung: Ricki Males, Versicherungsmakler seit 1999 (#sofortleistung by Males GmbH). Alle Angaben sind anhand der unten genannten Primärquellen geprüft, Stand Juni 2026.

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Was die Kasse nicht zahlt, übernimmt der Tarif

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Stand: Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 10. Juni 2026

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Kassen- und einkommensabhängige Angaben können sich ändern.

Quellen

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